Rund um das Thema Abtreibung
Was ist eine Abtreibung?
Eine Abtreibung, auch Schwangerschaftsabbruch oder Abort genannt, ist eine künstliche Beendigung der Schwangerschaft, die entweder medikamentös oder operativ vorgenommen wird. Welche Methode angewandt wird, hängt davon ab, wie weit fortgeschritten die Schwangerschaft ist. Hier erhältst du eine grobe Übersicht rund um das Thema Schwangerschaftsabbruch.
Wieso jemand sich dazu entscheidet, seine Schwangerschaft nicht weiterzuführen, kann unterschiedliche Ursachen haben. Für einige ist der Zeitpunkt unpassend, die Beziehung oder finanzielle Situation zu unstabil oder sie wurden durch gezwungenen Sex schwanger. Wichtig zu wissen ist, dass sich niemand freiwillig in diese Situation gebracht hat und es grossen Mut erfordert, in solch einem Moment für sich die richtige Entscheidung zu finden. Man sollte niemanden für seine Entscheidung verurteilen.
KEINE ABTREIBUNG Die Pille danach
Die Pille danach ist eine Notfallverhütung und kann in der Apotheke besorgt werden. Sie wird eingenommen, wenn die Verhütung nicht geklappt hat, also z. Bsp. das Kondom gerissen ist oder die Pille vergessen wurde. Sie wird je nach Wirkstoff entweder maximal 3 oder 5 Tage nach dem Sex eingenommen, um eine mögliche Schwangerschaft zu verhindern. Am besten wirkt die Pille danach innert den ersten 24 Stunden. Da sie eingenommen wird, bevor eine Befruchtung stattfindet, zählt sie nicht als Abtreibung.
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Abbruch nach 12. SSW
Ein Abort nach der 12. SSW ist in der Schweiz nur dann legal, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen. Das heisst also, wenn die Gesundheit der Mutter stark gefährdet ist oder aber auch dann, wenn die Überlebenschancen des Embryos sehr gering bis gar nicht vorhanden sind. Hierzu braucht es zwingend eine Begutachtung des Arztes.
Medikamentöse Abtreibung
Für den Abort durch Medikamente muss ein Arzt aufgesucht werden. Diese Methode ist in der Regel bis zur 7. Schwangerschafts-woche (SSW) möglich. Der Abbruch erfolgt in zwei kombinierten Schritten. Mit der Einnahme des ersten Medikaments werden die Schwanger-schaftshormone gehemmt und der Muttermund leicht geöffnet.
Nach 36 - 48 Stunden wird das zweite Medikament eingenommen, welches wehen-fördernd wirkt und somit die Fehlgeburt künstlich herbeiführt.
Die Gesetzliche Grundlage in der Schweiz
Der Schwangerschaftsabbruch ist im schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. In den ersten 12 Wochen darf die betroffene Frau entscheiden, ob sie die Schwangerschaft weiterführen möchte. Danach muss ein Arzt konsultiert werden (Artikel 119 StGB).
Für Schwangere unter 16 Jahren ist ein Beratungsgespräch vor der Abtreibung bei einer anerkannten Beratungsstelle erforderlich (Artikel 120 StGB). Meistens sind dies Fachstellen für sexuelle Gesundheit und Familienplanung.
Chirurgische Abtreibung
Der operative Abbruch kommt meist dann in Frage, wenn es für die medikamentöse Behandlung zu spät ist, also nach der 7. und maximal bis 12 SSW. Man spricht hier auch von der Absaugmethode.
Vor dem Eingriff wird ein Medikament eingenommen, um den Muttermund weich und dehnbar zu machen. Unter lokaler Betäubung oder Narkose wird der Muttermund auf ca. 9mm geöffnet und ein Röhrchen in die Scheide eingeführt, um die Frucht dann abzusaugen. Dies dauert nur 15 - 20min.
Abtreibung im Ausland
Der Schwangerschaftsabbruch im Ausland ist ganz unterschiedlich geregelt. Es gibt Länder, z. Bsp. Holland, wo sich die Frau bis zur 14. SSW entscheiden darf, ob sie die Schwangerschaft weiterführen möchte oder nicht. In den USA ist kürzlich ein neues Gesetz in Kraft getreten, welche eine Abtreibung komplett untersagt. In China galt lange die 1-Kindpolitik, die es Familien untersagten, mehr als ein Kind pro Familie zu haben. Das EU-Parlament will die Abtreibung zum Grundrecht machen. In Lateinamerika, herrscht oftmals ein Abtreibungsverbot.
Grundsätzlich ist zu beobachten, dass in den Ländern, in welchen Religion eine starke Rolle spielt, oftmals eine Abtreibung verboten ist. Dies zwingt verzweifelte Betroffene dazu, auf illegale und meistens auch sehr gefährliche Weise einen Abbruch vorzunehmen. Denn Abtreibungen sind weiter verbreitet, als man denkt und auch wenn es gesetzlich verboten ist, werden sie trotzdem nicht komplett unterbunden.